Erweiterte Krebs-Vorsorge im HNO-Bereich:

Neben dem Kehlkopfkrebs sind auch die Schleimhäute von Mundhöhle und Rachen häufig von bösartigen Tumoren betroffen. Diese Tumorart liegt in ihrer Häufigkeit bei Männern in Deutschland sogar sowohl was die Zahl der Neuerkrankungen (Quelle: RKI 2008), als auch was die Zahl der Todesfälle (Quelle: Krebsforschungszentrum Heidelberg) angeht, auf Platz 7 aller Krebsarten und damit vor dem Kehlkopfkrebs, der in der Häufigkeit der Todesfälle "nur" auf Rang 17 liegt.
Haupt-Risikofaktoren sind wie auch beim Kehlkopfkrebs Rauchen und regelmäßiger Alkoholkonsum. Zudem mehren sich Hinweise, dass auch eine Infektion mit dem HPV-Virus (Humanes Papillom-Virus), das als Hauptursache des Gebärmutterhalskrebses identifiziert wurde, ursächlich für Tumore im Bereich des Mundbodens und des Rachens sein kann.
Bei der erweiterten Krebsvorsorge-Untersuchung des HNO-Bereiches erfolgt in Ergänzung zur Früherkennungsuntersuchung auf Kehlkopfkrebs mittels Endoskopie des Kehlkopfes eine fallweise mikroskopische Untersuchung des Mundbodens, der Zunge, der Wangenschleimhaut und des gesamten Rachens, eine Endoskopie des Nasenrachenraumes sowie eine Ultraschalluntersuchung der Halsweichteile. Die endoskopische Untersuchung kann bedarfsweise in Oberflächenanästhesie erfolgen.
Durch diese sehr umfangreiche Untersuchung ist es möglich, neben Kehlkopfkrebs auch Tumoren der Mund- und Rachenschleimhaut frühzeitig zu entdecken. Ferner kann die Ultraschalluntersuchung neben Lymphknotenmetastasen, die gelegentlich die erste Manifestation eines Mund-Rachen-Krebses sein können, auch primäre bösartige Erkrankungen der Lymphknoten (sog. "Lymphome") aufdecken.
Starken Rauchern und Menschen mit starkem Alkoholkonsum ist anstelle der Früherkennungsuntersuchung auf Kehlkopfkrebs grundsätzlich diese erweiterte Form der Vorsorge anzuraten. Die Untersuchung sollte mindestens jährlich erfolgen. Unklar ist noch, ob sich auch Patienten mit Viruswarzen der Rachen- oder Kehlkopfschleimhaut (sog. "Papillomen") regelmäßig einer solchen Untersuchung unterziehen sollten, und ob ähnlich, wie in der Gynäkologie eine Impfung gegen HPV-Viren vor Gebärmutterhalskrebs schützt, diese Impfung auch vor Mund-Rachen-Krebs schützen kann. Empfohlen wird die Impfung derzeit nur Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren.
Diese Untersuchung ist als Vorsorgeleistung nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und kann von daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Die Kosten werden nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Email.

Lesen Sie auch die Patientinformation des Berufsverbandes der HNO-Ärzte über die Kehlkopfkrebsvorsorge.

zurück