Tauchtauglichkeitsuntersuchung des HNO-Bereichs:
Der Tauchsport mit Pressluftatemgerät erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Der Körper ist unter Wasser allerdings anderen Bedingungen als an der Erdoberfläche ausgesetzt.
Dies gilt in erster Linie für die geänderten Druckverhältnisse unter Wasser. Beträgt der atmosphärische Druck an der Erdoberfläche
etwa ein Bar, so addiert sich unter Wasser alle 10 m ein weiteres Bar hinzu, d.h. der Druck in 10 m Tiefe beträgt bereits 2 bar. Anders
ausgedrückt verdoppelt sich der Druck auf den ersten 10 m. In 20 m Tiefe herrscht ein Druck von 3 bar, in 30 m von 4 bar u.s.w.
Diesen geänderten Druckverhältnissen muss sich der Körper anpassen. Dies gilt vor allem für luftgefüllte Hohlräume; im Kopf-Hals-Bereich
sind dies in erster Linie das Mittelohr und die Nasennebenhöhlen. Bei Erkrankungen dieser Organe kann die Tauchtauglichkeit eingeschränkt
oder aufgehoben sein.
Weitere Probleme beim Tauchen können sich durch die Druckluftatmung über den Mund ergeben (z.B. Stimmritzenkrampf) oder den
häufigen Kontakt der Gehörgänge mit Salzwasser (Gehörgangsentzündungen).
Auch bei Erkrankungen der Gleichgewichtsorgane ist die Tauchtauglichkeit häufig nicht gegeben, da dies zum Orientierungsverlust unter
Wasser mit fatalen Folgen führen kann.
Daher ist vor Beginn mit dem Tauchsport und danach alle 3 Jahre (ab dem 40. Lebensjahr jedes Jahr) eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung
unabdingbar. Diese Untersuchung soll auch eine gründliche Befunderhebung der Organe des Kopf-Hals-Bereiches beinhalten, d.h.
- eine mikroskopische Untersuchung der Trommelfelle,
- eine Messung des Mittelohrdruckes,
- eine endoskopische Untersuchung der Nase und Nasennebenhöhlen,
- eine Ultraschalluntersuchung der Nasennebenhöhlen,
- eine lupenlaryngoskopische Untersuchung des Kehlkopfes und
- eine orientierende Prüfung der Gleichgewichtsorgane.
Diese Untersuchungen sind nur durch den HNO-Spezialisten möglich, nicht jedoch beim Taucherarzt oder Allgemeinmediziner.
Daher sollte zusätzlich zur Untersuchung durch z.B den Hausarzt grundsätzlich die HNO-ärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung
durchgeführt werden. Zwar akzeptieren viele Tauchbasen eine alleinige Attestierung der Tauchtauglichkeit durch einen
Allgemeinmediziner oder Internisten. Im Interesse der Sicherheit beim Tauchen sollte aber gerade der HNO-Bereich, der beim
Tauchen besondere Bedeutung hat (s.o.), gründlich durch einen Spezialisten untersucht werden.
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine IGeL-Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen
und in der Regel auch von den privaten Versicherungsträgern nicht erstattet wird. Nach der gültigen
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnen wir für diese Leistung 86,07 Euro.
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