Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL):

Nach der Sozialgesetzgebung (SGB V) haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche ärztliche Leistungen, die das notwendige Maß nicht überschreiten dürfen.
Medizinische Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten sind, die der Versicherte jedoch von seinem Arzt wünscht, z.B. weil er gerne Tauchen lernen möchte und dafür eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung benötigt, werden von den Krankenkassen nicht erstattet und dürfen vom Arzt nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Sie sind vom Patienten privat nach der Gebührenordnung für Ärzte zu bezahlen.

Dies betrifft allerdings nicht nur Untersuchungen, die wie im obigen Beispiel zur Ausübung eines Hobbys erforderlich sind, sondern berufliche Tauglichkeitsuntersuchungen oder Atteste auf Wunsch des Patienten in gleicher Weise.

Der Gesetzgeber hat diese Leistungen "Individuelle Gesundheits-Leistungen" (kurz IGeL) genannt. (Weitere Informationen finden Sie hier.)