Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL):
Nach der Sozialgesetzgebung (SGB V) haben Versicherte der Gesetzlichen
Krankenversicherung Anspruch auf ausreichende, zweckmäßige
und wirtschaftliche ärztliche Leistungen, die das notwendige Maß
nicht überschreiten dürfen.
Medizinische Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
nicht enthalten sind, die der Versicherte jedoch von seinem Arzt wünscht,
z.B. weil er gerne Tauchen lernen möchte und dafür eine
Tauchtauglichkeitsbescheinigung benötigt, werden von den Krankenkassen
nicht erstattet und dürfen vom Arzt nicht zu Lasten der Gesetzlichen
Krankenkassen erbracht werden. Sie sind vom Patienten privat nach der
Gebührenordnung für Ärzte zu bezahlen.
Dies betrifft allerdings nicht nur Untersuchungen, die wie im obigen
Beispiel zur Ausübung eines Hobbys erforderlich sind, sondern berufliche
Tauglichkeitsuntersuchungen oder Atteste auf Wunsch des Patienten in
gleicher Weise.
Der Gesetzgeber hat diese Leistungen "Individuelle
Gesundheits-Leistungen" (kurz IGeL) genannt.
(Weitere Informationen finden Sie
hier.)
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