Riechtest:

Viele Erkrankungen der Nase und Nasennebenhöhlen gehen mit einer Einschränkung des Riechvermögens einher. Grundsätzlich unterscheidet man hierbei zwischen einer respiratorischen oder einer sensorischen Störung. Bei der respiratorischen Störung erreichen die in der Luft vorhandenen Riechstoffe durch eine Verlegung der Nase z.B. durch Polypen im Rahmen einer chronischen Nasennebenhöhlen-Entzündung nicht die hoch oben in der Nase gelegene Riechspalte. Bei der sensorischen Form kommt es z.B. durch einen banalen Infekt der oberen Atemwege durch Schnupfenviren zu einer direkten Schädigung der Sinneszellen in der Riechrinne.
Viele dieser Störungen lassen sich erfolgreich behandeln und damit auch die Riechstörung beheben. Durch einen Riechtest lassen sich der Ausgangsbefund und die Besserung im Laufe der Behandlung qantifizieren.

Ein Riechtest ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und kann von daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Private Kostenträger kommen für diese Leistung in der Regel auf. Die Kosten werden nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Email.
Eine Riechstörung kann auch ein Frühsymptom im Rahmen verschiedener neurologischer Erkrankungen darstellen. Als Vorsorgeleistung bieten wir Ihnen die entsprechenden Untersuchungen an.

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