Ausschluss Riechstörung:
Das Riechvermögen spielt im täglichen Leben eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Es ist wichtig, um Gefahren rechtzeitig zu erkennen (z.B. Brandgeruch), und ist auch für die
eigene Körperwahrnehmung von Bedeutung. Ein Mensch, der an einem Verlust seines Riechsinnes
leidet, erlebt meist eine zunehmende Unsicherheit im Bezug auf seine Körperhygiene,
da er auch den eigenen Körpergeruch nicht mehr wahrnehmen kann.
Darüberhinaus bedeutet der Verlust des Riechvermögens eine erhebliche Einbuße
an Lebensqualität. Denn auch das, was wir landläufig als Schmecken bezeichnen, ist
in erster Linie eine Leistung unseres Riechsinnes. Beim Essen und Trinken gelangen nämlich
Aromastoffe mit der Atemluft über den Rachen in die oben in der Nase gelegene Riechspalte
und werden dort wahrgenommen. Es geht einem Menschen, der nicht mehr riechen kann, also nicht nur
der Duft frisch gemahlenen Kaffees verloren, sondern auch der getrunkene Kaffee schmeckt je
nach Zuckerzusatz nur noch bitter oder mehr oder weniger süß, aber eben nicht mehr
nach Kaffee. Denn die Zunge ist nur in der Lage, zwischen den Qualitäten süß, sauer,
salzig oder bitter zu unterscheiden, nicht aber, Aromastoffe wie Kaffee, Vanille oder Zimt zu
schmecken.
Als Vorsorgeleistung bekommt die Untersuchung des Riechvermögens ihren Sinn, wenn man
weiß, dass eine Riechstörung ein Frühsymptom sowohl der Alzheimer- als auch
der Parkinson-Erkrankung darstellt.
Wir bieten die Riechprüfung komplett mit endoskopischer Untersuchung
der Nase und Beratung als Wunschleistung an. Die Untersuchung des Riechvermögens als
Vorsorgeleistung ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und
kann von daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.
Die Kosten werden nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) berechnet. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie gerne persönlich,
telefonisch oder per Email.
zurück |