Ausschluss Riechstörung:

Das Riechvermögen spielt im täglichen Leben eine nicht zu unterschätzende Rolle. Es ist wichtig, um Gefahren rechtzeitig zu erkennen (z.B. Brandgeruch), und ist auch für die eigene Körperwahrnehmung von Bedeutung. Ein Mensch, der an einem Verlust seines Riechsinnes leidet, erlebt meist eine zunehmende Unsicherheit im Bezug auf seine Körperhygiene, da er auch den eigenen Körpergeruch nicht mehr wahrnehmen kann.
Darüberhinaus bedeutet der Verlust des Riechvermögens eine erhebliche Einbuße an Lebensqualität. Denn auch das, was wir landläufig als Schmecken bezeichnen, ist in erster Linie eine Leistung unseres Riechsinnes. Beim Essen und Trinken gelangen nämlich Aromastoffe mit der Atemluft über den Rachen in die oben in der Nase gelegene Riechspalte und werden dort wahrgenommen. Es geht einem Menschen, der nicht mehr riechen kann, also nicht nur der Duft frisch gemahlenen Kaffees verloren, sondern auch der getrunkene Kaffee schmeckt je nach Zuckerzusatz nur noch bitter oder mehr oder weniger süß, aber eben nicht mehr nach Kaffee. Denn die Zunge ist nur in der Lage, zwischen den Qualitäten süß, sauer, salzig oder bitter zu unterscheiden, nicht aber, Aromastoffe wie Kaffee, Vanille oder Zimt zu schmecken.
Als Vorsorgeleistung bekommt die Untersuchung des Riechvermögens ihren Sinn, wenn man weiß, dass eine Riechstörung ein Frühsymptom sowohl der Alzheimer- als auch der Parkinson-Erkrankung darstellt.
Wir bieten die Riechprüfung komplett mit endoskopischer Untersuchung der Nase und Beratung als Wunschleistung an. Die Untersuchung des Riechvermögens als Vorsorgeleistung ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und kann von daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Die Kosten werden nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Email.

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