Ohrlochstechen:

Wir bieten in in unserer Praxis das Schießen herkömmlicher (medizinischer) Ohrstecker an. Dies führen wir auch bei Kindern etwa ab dem vierten Lebensjahr durch. Voraussetzung ist, dass die Kinder selbst den Wunsch äußern, Ohrstecker zu bekommen. Nicht durchgeführt wird dies bei Säuglingen oder Kleinkindern auf ausschließlichen Wunsch der Eltern.
Piercings der Ohrmuschel oder der Nase bieten wir nicht länger an.

Das Ohrlochstechen ist eine kosmetische IGeL-Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen und den Privatversicherungen nicht erstattet wird. Über die anfallenden Kosten informieren wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Email.

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