Streptokokken-Schnelltest:

Vor allem bei Racheninfekten ist es aufgrund des klinischen Befundes nicht immer leicht, zwischen einem viralen und einem bakteriellen Infekt zu unterscheiden. Dabei ist diese Unterscheidung äußerst bedeutsam, denn nur bei Vorliegen eines bakteriellen Infektes ist eine antibiotische Therapie möglich und sinnvoll. Bei viralen Infektionen sind Antibiotika nutzlos und dürfen nicht verordnet werden. 70 - 80% der Infektionen des Rachens sind Virus-bedingt. Unter den 20 - 30% der bakteriellen Infektionen gehören Streptokokken der Gruppe A als Erreger der Eitrigen Angina (Mandelentzündung) und des Scharlach zu den häufigsten Erregern.
Durch den Streptokokken-Schnelltest ist es möglich, mit einer Spezifität von fast 98% und einer Sensitivität von 90% eine Streptokokken-Infektion innerhalb weniger Minuten nachzuweisen. Hierzu wird lediglich mit einem Watteträger über die Rachenschleimhaut gestrichen (Abstrich), mit dem Watteträger ein vorgefertigter Reagenzträger beimpft und auf diesem mittels einer enzymatischen Reaktion das Vorhandensein von Streptokokken-Antigenen im Abstrich und damit von Streptokokken im Rachen nachgewiesen.
Das Vorgehen ist völlig schmerzfrei und ohne jedes Risiko.
Ein gewisses Problem stellt natürlich die Sensitivität von nur 90% dar. Dies bedeutet nämlich, dass nur in 9 von 10 Fällen eine vorhandene Streptokokken-Infektion entdeckt wird (und andersherum ausgedrückt 1 von 10 Streptokokken-Infektionen unentdeckt bleibt). Daher sollte bei dringendem klinischen Verdacht auf einen Streptokokken-Infektion bei negativem Schnelltest ein erneuter Abstrich erfolgen und dieser in ein mikrobiologisches Labor verbracht werden, wo mittels kultureller Verfahren ein sicherer Nachweis von Streptokokken und anderer Bakterien sowie Pilze möglich ist. Dies dauert allerdings methodisch bedingt durch die Bebrütungszeit länger; ein Ergebnis liegt in der Regel nach 2-3 Tagen vor.
Zeigt der Streptokokken-Schnelltest jedoch eine Infektion durch Streptokokken an, ist aufgrund der hohen Spezifität von 98% ziemlich sicher davon auszugehen, dass auch tatsächlich eine Streptokokken-Infektion vorliegt (nämlich in 98 von 100 Fällen), so dass umgehend die erforderliche antibiotische Therapie eingeleitet werden kann. Lediglich in 2 von 100 Fällen zeigt der Schnelltest eine Streptokokken-Infektion an, obwohl sie nicht vorliegt.

Der Streptokokken-Schnelltest ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und kann von daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Private Kostenträger kommen für diese Leistung in der Regel auf. Die Kosten werden nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Email.

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