Tinnitus-Frequenzbestimmung (Tinnitus-Matching):

Das Tinnitus-Matching ist eine Untersuchung, die wie ein gewöhnlicher Hörtest an einem sogenannten Audiometer erfolgt. Es dient dazu, den Klangcharakter (Sinuston oder Schmalbandrauschen), Tonhöhe (Frequenz) und Lautstärke des Tinnitus zu ermitteln. Dazu werden dem Patienten über Kopfhörer solange verschiedene Töne und Geräusche zugespielt, bis der am Audiometer eingestellte Ton dem Ohrgeräusch des Patienten entspricht. Im ersten Schritt muss der Patient unterscheiden, ob er einen Ton (Sinuston) oder ein Rauschen (Schmalbandrauschen) wahrnimmt. In einem zweiten Schritt wird dann versucht, die Tonhöhe des vom Patienten empfundenen Geräusches am Audiometer nachzuvollziehen. Zuletzt wird schließlich die Lautstärke des Geräusches am Audiometer eingestellt.

Natürlich kann beim Tinnitus-Matching nicht der Tinnitus i.e.S. gemessen werden, denn die Untersuchung basiert wie ein Hörtest auf den subjektiven Angaben, die der Patient macht. Es handelt sich nicht um ein objektives Messverfahren. Ein solches existiert für Tinnitus bis heute noch nicht. Das heißt, es ist bislang mit keiner wissenschaftlichen Methode möglich, ein Ohrgeräusch tatsächlich zu messen oder gar objektiv festzustellen, ob bei einem Patienten ein Ohrgeräusch vorhanden ist oder nicht. Gelegentlich sind sich Betroffene nicht sicher, ob bei ihnen wirklich ein Tinnitus vorliegt oder nicht. Dies kann mit dem Tinntus-Matching ebensowenig wie mit irgendeiner einer Methode nachgeprüft werden. Was das Tinnitus-Matching hingegen gut leisten kann, ist eine Verlaufskontrolle. Zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt, lässt sich hiermit die subjektiv empfundene Lautheit an verschiedenen Tagen nachvollziehen und so z.B. ein Therapieerfolg kontrollieren.

Das Tinnitus-Matching ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und kann von daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Private Kostenträger kommen für diese Leistung in der Regel auf. Die Kosten werden nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Email.

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