Homöopathie:

Eine homöopathische Behandlung basiert auf dem sogenannten "Ähnlichkeitsprinzip": Similia similibus curentur – Ähnliches wird mit Ähnlichem behandelt. Die Idee dabei ist, einen Stoff aus dem Tierreich, der Pflanzenwelt, der Mineralwelt oder ein Metall zu finden, der/das Symptome hervorruft, die dem Krankheitsbild des Patienten ähnlich sind. Der Begründer der Homöopathie ist Samuel Hahnemann (1755 – 1843). Die klassischen Homöopathen arbeiten im Sinne Hahnemanns, indem sie der Behandlung Einzelmittel zu Grunde legen. Vor einer homöopathischen Behandlung muss eine genaue und ausführliche Anamnese (Erhebung der Krankengeschichte und der Symptome) erfolgen, um zu dem Einzelmittel zu finden.

Woher kennt man die Wirkung der Einzelmittel?

Die Wirkung der Einzelmittel wurde/wird anhand von sogenannten Arzneimittelprüfungen an gesunden Probanden beobachtet. Dazu wurden/werden alle körperlichen, seelischen und geistigen Symptome festgehalten und erfasst, die bei einem gesunden Probanden nach Einnahme der Arznei auftraten/-treten. Die Gesamtheit der Symptome führt/e zu dem Arzneimittelbild.

Was führt zu einer Krankheit?

Krankheit entsteht nach homöopathischer Auffassung durch eine Schwächung der Lebenskraft, einer unsichtbaren Energie, die unser Dasein (Körper, Geist und Seele) im Einklang hält. Es gilt, diese Lebenskraft durch homöopathische Behandlung wieder herzustellen.

Wozu ist eine 2- stündige Erstanamnese erforderlich?

Homöopathen erarbeiten anhand dieser Anamnese die Krankheitssymptome, die dann Grundlage für die Ermittlung der Arznei ist. Man nennt das repertorisieren oder Repertorisation. Es gilt, v.a. auffallende, sonderliche, ungewöhnliche und eigenheitliche Symptome zu erfassen, um zu der richtigen Arznei zu finden. Dies bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Wenn Sie sich zu einer homöopathischen Behandlung durch unsere Praxis entschließen, werden wir Ihnen vorab einen homöopathischen Anamnesebogen zuschicken, den Sie bitte gewissenhaft ausfüllen und beantworten und ihn vor Ihrem vereinbarten Termin wieder an die Praxis zurückschicken oder abgeben. Es erfolgt dann die Erstanamnese in der Praxis nach terminlicher Vereinbarung. Das Besondere an der Homöopathie ist, dass nicht nur Körpersymptome zur Arzneimittelfindung beitragen, sondern (gerade bei langwierigen/chronischen Erkrankungen) die Geist- und Gemütssymptome eine höhere Wertung bekommen und mit in die Arzneimittelfindung einfließen.

Wer eignet sich für eine homöopathische Behandlung?

Jeder.
Besonders geeignet sind Kinder, die meist sehr gut auf die homöopathische Behandlung ansprechen und Schwangere, da keine fruchtschädigenden Wirkungen der Arzneien vorliegen.

Was kommt auf mich zu?

Eine homöopathische Anamnese umfasst nicht nur körperliche Symptome. Sie werden Ihre Krankengeschichte und Ihren Hauptleidensdruck zunächst frei schildern. Es werden Umstände erfragt (sog. "Modalitäten"), die Ihre Beschwerden verbessern oder verschlechtern. Durch gezieltes Nachfragen werden Symptomqualitäten erfragt. Es werden aber auch von Kopf bis Fuß alle anderen "Bereiche" und Organfunktionen angesprochen. Ganz wichtig ist der Geist- und Gemütszustand in der Krankheit – dieser wird natürlich auch besprochen. Es werden Themen wie Stuhl, Urin, Appetit, Durst, Schlafverhalten u.v.a. angesprochen. Von Interesse sind Ihre Lebensumstände und das häusliche Umfeld , ebenso wie die Kindheit und der berufliche Werdegang. Welche prägnanten Ereignisse sind Ihnen aus dieser Zeit noch erinnerlich? Welche Menschen haben Sie geprägt? Sie werden sich mit sich und Ihrer Vergangenheit auseinandersetzen müssen – natürlich nicht im tiefenpsychologischen Sinn.

Warum Homöopathie?

Auch uns Medizinern sind Grenzen gesetzt. Bei einer Infektneigung im HNO-Bereich beispielsweise macht es keinen Sinn, ständig Antibiotika zu verordnen. Sofern eine organische und anatomische Ursache der Infektneigung ausgeschlossen sind, also der schulmedizinische Part geklärt wurde, kann die Homöopathie Ihren Einsatz finden. Man schaut, warum Sie "Nährboden" für immer wiederkehrende Infekte sind. Warum ist Ihre Lebenskraft geschwächt?

Wenn Sie Interesse haben...

.. wenden Sie sich bitte an uns. Wir bitten um Vorstellung in der "normalen" Sprechstunde zur Vorbesprechung. Alles Weitere werden Sie dann erfahren.

Die homöopathische Erst- und Folgeanamnese sind nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und können von daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Private Krankenversicherungen kommen - abhängig von der individuellen Vertragsgestaltung - oft für diese Leistungen auf. Die Kosten werden nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Email.

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