Untersuchung des Gehörs:
Das Hörvermögen ist einer unserer wichtigsten Sinne. Gerade in unserer
Zeit wird gutes Hören immer wichtiger und zugleich unsere Hörfähigkeit
durch vielerlei äußere Einflüsse erschwert und sogar gefährdet.
Lassen Sie deshalb Ihr Hövermögen regelmäßig durch Ihren HNO-Arzt
überprüfen, damit im Falle einer Verschlechterung rechtzeitig eine
entsprechende Behandlung eingeleitet werden kann. Nur Ihr HNO-Arzt ist in der Lage,
bei einer Einschränkung des Hörvermögens die Ursachen zu erkennen und
die richtigen Behandlungsschritte einzuleiten. Eine Abklärung der Hörfähigkeit
alleine durch einen Hörtest ist nicht ausreichend, da hierdurch einerseits die
Ursache einer Hörstörung in vielen Fällen nicht erkannt werden kann
und andererseits ernsthafte Erkrankungen, die das Hörvermögen noch nicht
messbar beeinträchtigen, der Entdeckung entgehen können.
Wir bieten Ihnen die Abklärung Ihres Hörvermögens incl. Ohrmikroskopie
(genauer mikroskopischer Untersuchung von Gehörgängen und Trommelfellen)
und Beratung als Vorsorgeuntersuchung an. Die Untersuchung des Gehörs als Vorsorgeleistung
ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und
kann von daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.
Die Kosten werden nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) berechnet. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie gerne persönlich,
telefonisch oder per Email.
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