Untersuchung des Gehörs:

Das Hörvermögen ist einer unserer wichtigsten Sinne. Gerade in unserer Zeit wird gutes Hören immer wichtiger und zugleich unsere Hörfähigkeit durch vielerlei äußere Einflüsse erschwert und sogar gefährdet.
Lassen Sie deshalb Ihr Hövermögen regelmäßig durch Ihren HNO-Arzt überprüfen, damit im Falle einer Verschlechterung rechtzeitig eine entsprechende Behandlung eingeleitet werden kann. Nur Ihr HNO-Arzt ist in der Lage, bei einer Einschränkung des Hörvermögens die Ursachen zu erkennen und die richtigen Behandlungsschritte einzuleiten. Eine Abklärung der Hörfähigkeit alleine durch einen Hörtest ist nicht ausreichend, da hierdurch einerseits die Ursache einer Hörstörung in vielen Fällen nicht erkannt werden kann und andererseits ernsthafte Erkrankungen, die das Hörvermögen noch nicht messbar beeinträchtigen, der Entdeckung entgehen können.
Wir bieten Ihnen die Abklärung Ihres Hörvermögens incl. Ohrmikroskopie (genauer mikroskopischer Untersuchung von Gehörgängen und Trommelfellen) und Beratung als Vorsorgeuntersuchung an. Die Untersuchung des Gehörs als Vorsorgeleistung ist nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen und kann von daher nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Die Kosten werden nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Über die Höhe der Kosten informieren wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Email.

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