Bescheinigungen und Atteste:
Bescheinungen und Atteste gehören, wenn sie nicht auf den mit den Krankenkassen vereinbarten
Formularen ausgestellt werden, nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen
und werden entsprechend auch nicht vergütet.
Daher stellen wir Ihnen benötigte Atteste gerne aus,
müssen hierfür jedoch eine Gebühr erheben. Dies betrifft z.B.:
Weiterhin erstellen wir auch Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen. Nähreres hierzu teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Über die anfallenden Kosten informieren wir Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Email. zurück |