Fortbildung

Nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) besteht Fortbildungspflicht für Vertragsärzte, ermächtigte Ärzte, angestellte Ärzte in medizinschen Versorgungszentren und Fachärzte am Krankenhaus. Nach § 5, Abs. 1 sollen 250 Punkte in fünf Jahren gesammelt werden. Dies gilt nach dem SGB V für den Zeitraum vom 1. Juli 2004 bis 30. Juni 2009.
Dabei kann pro Stunde geleisteter Fortbildung ein Punkt erworben werden.

Soweit der Gesetzestext. Über diese Fortbildungspflicht ist viel diskutiert worden. Wie kaum ein anderer freier Beruf kommt die Ärzteschaft nämlich seit jeher ihrer schon vom Berufsethos und der Verantwortung ihren Patienten gegenüber selbstverständlichen Fortbildungspflicht nach, so dass eine gesetzliche Regelung mit Kontrolle der Fortbildung aus Sicht der Ärzteschaft entbehrlich ist.

In Hessen gibt es seit Jahren das freiwillige Fortbildungszertifikat, mit dem - auf freiwilliger Basis - die geleistete Fortbildung dokumentiert werden kann. Hierzu müssen in 3 Jahren 150 Punkte gesammelt werden (also wie im SGB V für die Zwangsfortbildung vorgesehen auch 50 Punkte pro Jahr).

Unsere Praxis besitzt seit 2005 das freiwillige Fortbildungszertifikat und hat damit dokumentiert, dass schon vor Greifen der gesetzlichen Regelung ab 2009 die Pflicht zur Fortbildung ernst genommen wurde.

Seit März 2008 ist die Praxis auch im Besitz des gesetzlich vorgeschriebenen Zertifikates, das bis zum 30.10.2012 Gültigkeit hat.

freiwilliges
Fortbildungszertifikat
2005 - 2007
Fortbildungszertifikat
bis 2012

Auch unser medizinisches Personal besucht regelmäßig Fortbildungen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Frau Karadeniz erwarb im Februar 2011 die Sachkenntnis zur Aufbereitung von Medizinprodukten.